Beteiligte an einem Verkehrsunfall, bei dem ein Sachschaden am Eigentum eines Dritten entstanden ist, mit Ausnahme von Schäden an einem Fahrzeug, dessen Fahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, oder Sachschäden, die in diesem Fahrzeug mitgeführt werden:
Sie sind verpflichtet, diesen Verkehrsunfall nur dann einem Polizeibeamten zu melden, wenn dieser Schaden höher als 100.000 CZK ist .
Sie sind nicht verpflichtet, diesen Unfall einem Polizeibeamten zu melden, wenn sie sich über den Grad der Schadenbeteiligung einig sind und den Unfall der Versicherung melden .
Sie sind immer verpflichtet, diesen Verkehrsunfall dem Polizeibeamten zu melden .