Wenn bei einem Verkehrsunfall ein Sachschaden nur an dem Fahrzeug entsteht, dessen Fahrer in den Verkehrsunfall verwickelt war, oder Sachschaden an den mit diesem Fahrzeug transportierten Gütern bis zu 100.000 CZK:
Teilnehmer an einem Verkehrsunfall dürfen dies nicht einem Polizeibeamten melden .
Teilnehmer an einem Verkehrsunfall sind nicht verpflichtet, diesen Unfall einem Polizeibeamten zu melden .
Teilnehmer an einem Verkehrsunfall sind verpflichtet, diesen Unfall unverzüglich einem Polizeibeamten zu melden .