Wenn bei eingeschränkter Sicht eine Ladung aus den Seitenwänden eines Kraftfahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination von der Außenkante der Positionsleuchten um mehr als 400 mm herausragt, muss das hervorstehende Ende der Ladung:
Gekennzeichnet mit roter Fahne mit einer Mindestgröße von 20 x 20 cm und hinten mit rotem Licht und vorne mit blendfreiem weißem Licht.
Hinten mit roter Lampe und rotem Reflex-Reflektor gekennzeichnet. Der Reflex-Reflektor darf keine Dreiecksform haben. Vorne muss er mit einer weißen, blendfreien Lampe und einem weißen Reflex-Reflektor gekennzeichnet sein. Der Reflex-Reflektor darf keine Dreiecksform haben.
Hinten mit rotem Licht und einem dreieckigen roten Reflex-Reflektor und vorne mit einem blendfreien weißen Licht und einem dreieckigen weißen Reflex-Reflektor markiert.