Wenn bei eingeschränkter Sicht eine Ladung vorn oder hinten mehr als 1 m aus dem Fahrzeug herausragt, muss das überstehende Ende der Ladung:
Gekennzeichnet mit einer roten Fahne mit einer Größe von mindestens 30 x 30 cm und hinten und mit einer roten Lampe und vorne mit einem blendfreien weißen Licht.
Hinten mit roter Lampe und rotem Reflex-Reflektor gekennzeichnet. Der Reflex-Reflektor darf keine Dreiecksform haben. Vorne muss er mit einer weißen, blendfreien Lampe und einem weißen Reflex-Reflektor gekennzeichnet sein. Der Reflex-Reflektor darf keine Dreiecksform haben.
Hinten mit rotem Licht und einem dreieckigen roten Reflex-Reflektor und vorne mit einem blendfreien weißen Licht und einem dreieckigen weißen Reflex-Reflektor markiert.