Wenn betriebliche oder andere schwerwiegende Gründe es erfordern, dass Personen, die außerhalb einer Haltestelle aus einem Bus aussteigen, die Fahrbahn betreten:
Der Beförderer ist verpflichtet, hinter einem stehenden Bus ein tragbares Nothalteschild (Warndreieck) anzubringen .
Der Beförderer hat das Recht, andere Fahrzeuge anzuhalten .
Jeder Fahrgast des Busses, der über 18 Jahre alt ist, hat das Recht, Fahrzeuge anzuhalten .