Wenn das gezogene Fahrzeug, nachdem es aufgrund seiner Abmessungen an das Zugfahrzeug angehängt wurde, dem Fahrer durch die Außenrückspiegel keine richtige Sicht ermöglicht:
Ein solcher Lastzug darf im Straßenverkehr nur auf Straßen der 1. und 3. Klasse und Ortsstraßen eingesetzt werden .
Ein solcher Lastzug kann im Straßenverkehr eingesetzt werden .
Das Zugfahrzeug muss mit zusätzlichen weitreichenden Rückspiegeln oder anderen Einrichtungen ausgestattet sein, die eine ausreichende Sicht gewährleisten .