Wenn der Verkehr durch das Signal eines Polizeibeamten geregelt wird, muss ein Fahrzeugführer, der aufgrund des Signals des Polizeibeamten zum Anhalten seines Fahrzeugs verpflichtet ist, das Fahrzeug anhalten:
Vor der Kreuzungsgrenze.
An einer solchen Stelle, wo er/sie eine gute Sicht auf die Kreuzung hat.
Auf der Kreuzung und in einem solchen Abstand zum Polizeibeamten, dass seine Sicherheit nicht gefährdet wird.