Wenn ein Fahrzeug, das zwingend mit einem tragbaren Warndreieck ausgestattet ist, aufgrund eines technischen Defekts außerhalb einer Gemeinde unbeweglich ist, muss sein Fahrer dieses Dreieck aufstellen:
Am Fahrbahnrand mindestens 50 m und auf der Autobahn mindestens 100 m hinter dem Fahrzeug.
Auf der Straßenmitte in einem Abstand von 50m, auf der Autobahn mindestens 100m hinter dem Fahrzeug.
Auf dem Dach des Fahrzeugs, wo es von hinten gut sichtbar ist.