Wenn ein Fahrzeug in einem Tunnel fährt und das Fahrzeug eine Panne hat und infolgedessen sich das Fahrzeug nicht bewegen kann:
Weder der Fahrer noch die Passagiere dürfen rauchen oder eine offene Flamme manipulieren. Wird ein separates Heizgerät zum Heizen des Pannenfahrzeugs verwendet, muss es im Tunnel ausgeschaltet werden.
Der Fahrer muss das Fahrzeug nicht als Verkehrshindernis markieren.
Der Fahrer und die Passagiere des Pannenfahrzeugs dürfen im Fahrzeug bleiben, wenn die Panne der Polizei oder dem Tunnelaufseher gemeldet wurde.