Wenn ein Fahrzeug in einem Tunnel fährt und das Fahrzeug eine Panne hat und infolgedessen sich das Fahrzeug nicht bewegen kann:
Weder der Fahrer noch die Passagiere dürfen rauchen oder eine offene Flamme manipulieren. Wird ein separates Heizgerät zum Heizen des Pannenfahrzeugs verwendet, muss es im Tunnel ausgeschaltet werden
Weder Fahrer noch Beifahrer dürfen rauchen oder offene Flammen manipulieren. Wird ein separates Heizgerät zum Heizen des Pannenfahrzeugs verwendet, darf es im Tunnel belassen werden.
Weder Fahrer noch Beifahrer dürfen offenes Feuer manipulieren. Rauchen ist nur an dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt. Wird ein separates Heizgerät zum Heizen des liegengebliebenen Fahrzeugs verwendet, darf es im Tunnel angelassen bleiben .