Wenn ein Fahrzeug mit einer zugelassenen Anhängerkupplung mit werkzeuglos abnehmbarem Kugelkopf ausgestattet ist, muss dieser Kugelkopf abgenommen werden, wenn:
Die Anhängerkupplung wird nicht zum Ankuppeln eines Anhängers oder eines anderen Geräts verwendet.
Das Fahrzeug wird nicht betrieben.
Die Anhängevorrichtung war länger als 1 Monat nicht in Gebrauch.