Wenn ein gezogenes Fahrzeug mit seinen Abmessungen nach dem Ankuppeln an ein Zugfahrzeug eine normale Sicht des Fahrers durch die seitlichen Rückspiegel unmöglich macht:
Eine solche Fahrzeugkombination darf nur auf Straßen der Klassen II. und III. und auf Ortsstraßen. für den Verkehr verwendet werden
Eine solche Fahrzeugkombination kann im Straßenverkehr verwendet werden.
Das Zugfahrzeug muss mit zusätzlichen Rückspiegeln mit größerem Überhang oder mit einer anderen Einrichtung ausgestattet sein, die die gewünschte Sicht ermöglicht.