Wenn ein kraftbetriebenes Fahrzeug oder ein Lastzug bei eingeschränkter Sicht seitlich mehr als 40 cm über die Außenkante der Standlichter hinausragt, muss ein überstehendes Ende der Ladung vorhanden sein:
Gekennzeichnet mit einer roten Fahne von mind. 20 x 20 cm und anschließend Rotlicht hinten und vorne mit blendfreiem Weißlicht .
Angezeigt durch ein rotes Licht dahinter und kein rotes Dreiecksreflektor und ein blendfreies weißes Licht vorn und kein weißes Dreiecksreflektor .2
Hinten mit rotem Licht und rotem Dreiecksreflektor und vorne mit blendfreiem weißem Licht und weißem Dreiecksreflektor gekennzeichnet .