Wenn in den Tunneln während der Bewegung des Fahrzeugs eine Fahrzeugpanne aufgetreten ist, aufgrund derer dieses Fahrzeug außer Betrieb gesetzt wurde . Der Fahrer des kaputten Fahrzeugs:
Hat ggf. das Recht, andere Fahrzeuge anzuhalten .
Ist verpflichtet, das Warnlichtgerät einzuschalten und den Tunnel sofort zu verlassen .
Er ist verpflichtet, unverzüglich die Störung zu beseitigen, die ihn an der Bewegung hindert, oder das behinderte Fahrzeug aus dem Tunnel zu entfernen .