Wenn in den Tunneln während der Bewegung des Fahrzeugs eine Fahrzeugpanne aufgetreten ist, aufgrund derer dieses Fahrzeug deaktiviert wurde:
Weder Fahrer noch Transportperson dürfen rauchen oder mit offenem Feuer umgehen . Die Standheizung des Behindertenfahrzeugs darf in den Tunneln abgeschaltet werden .
Der Fahrzeugführer bezeichnet das Fahrzeug nicht als Hindernis für den Straßenverkehr .
Der Fahrzeugführer und die beförderten Personen dürfen im Fahrzeug verbleiben, wenn sie das Anhalten des Fahrzeugs unverzüglich der Polizei oder der den Tunnelbetrieb überwachenden Person gemeldet haben .