Wird bei der regelmäßigen technischen Inspektion eine „schwerwiegende Störung“ Stufe „B“- festgestellt, dann ist das Fahrzeug:
Für den Straßenverkehr ungeeignet .
3 Monate straßenverkehrstauglich .
Ist für den Straßenverkehr geeignet innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Eintragung in den technischen Pass des Fahrzeugs eines Protokolls über das Ergebnis der technischen Inspektion des Fahrzeugs .