Wird ein schwerwiegender Defekt am Straßenfahrzeug festgestellt, ist das Fahrzeug:
Technisch verkehrsuntauglich ab dem Tag, an dem das Ergebnis der Verkehrstauglichkeitsprüfung des Straßenfahrzeugs mit . gekennzeichnet ist
Technisch betriebsbereit nur für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Tag, an dem das Ergebnis der Verkehrstauglichkeitsprüfung des Straßenfahrzeugs mit . gekennzeichnet wird
Technisch nicht betriebsfähig für die zur Mängelbeseitigung erforderliche Zeit ab dem Datum der Kennzeichnung des Ergebnisses der technischen Inspektion des Straßenfahrzeugs .