Wenn wir Fehler in der Bremsanlage feststellen, die ein wirksames Anhalten des Fahrzeugs offensichtlich unmöglich machen und damit die Verkehrssicherheit gefährden:
Das Fahrzeug darf auf der Grundlage einer einmaligen polizeilichen Genehmigung auf Straßen gefahren werden .
Das Fahrzeug kann nur mit entsprechender Geschwindigkeit bis zur nächsten Stelle erreicht werden, an der der Fehler behoben werden kann .
Das Fahrzeug darf nicht für den Straßenverkehr verwendet werden, darf aber an einem Mast abgeschleppt werden .