Dies ist jeder Mikrodistrikt mit mindestens 500 Einwohnern, dessen Anfang durch das Straßenschild „Mikrodistrikt“ und das Ende durch das Straßenschild „Ende des Mikrodistrikts“ gekennzeichnet ist .
Siedlung mit mindestens 50 ständigen Einwohnern, deren Beginn durch das Verkehrsschild „Siedlung“ und das Ende durch das Verkehrszeichen „Ende der Siedlung“ gekennzeichnet ist .
Bebautes Gebiet, dessen Anfang durch das Verkehrsschild „Wohngebiet“ und dessen Ende durch das Verkehrszeichen „Ende des Wohngebiets“ gekennzeichnet ist .