Der Inhaber des Führerscheins darf kein motorbetriebenes Fahrzeug führen .
Der Inhaber einer Fahrerlaubnis darf ein Kraftfahrzeug nur mit schriftlicher Zustimmung der zuständigen Dienststelle der Straßenverkehrsaufsichtsbehörde führen .
Ein Führerscheininhaber kann mit einem gültigen internationalen Führerschein ein motorgetriebenes Fahrzeug führen .