Um das Fahrzeug für eine längere Zeit zum Stehen zu bringen, die für das Stehen zulässig ist.
Um das Fahren aus einem vom Fahrer unabhängigen Grund zu unterbrechen, z. B. aufgrund von Fahrzeugproblemen.
Das Fahrzeug für die Zeit zum Stehen zu bringen, die zum sofortigen Aufnehmen oder Absetzen von Fahrgästen und/oder zum sofortigen Be- oder Entladen von Gütern erforderlich ist.