An einer Kreuzung, an der die Vorfahrt nicht durch die Verkehrszeichen geregelt ist, muss ein Fahrer Vorfahrt gewähren:
Von rechts herannahende Kraftfahrzeuge oder Tierreiter, Straßenbahnen in beide Richtungen und von rechts herannahende Fußgänger.
Fahrzeuge oder Reiter von Tieren, die sich von links nähern oder organisierte Formationen von Fußgängern oder Viehführern, die sich von links nähern.
Alle Fahrzeuge oder Reiter von Tieren, die sich von rechts nähern oder organisierte Formationen von Fußgängern oder Viehtreibern, die sich von rechts nähern.