Ein Fahrer darf eine Kreuzung nicht befahren, wenn die Situation es ihm nicht erlaubt, über die Kreuzung hinaus zu fahren, so dass er gezwungen wäre, das Fahrzeug an der Kreuzung anzuhalten. Dies gilt nicht:
Wenn der Grund für das Anhalten des Fahrzeugs die Absicht des Fahrers ist, rückwärts zu fahren.
Wenn der Grund für das Anhalten des Fahrzeugs die Pflicht zum ungestörten und sicheren Überqueren der Fahrbahn auf einem Fußgängerüberweg oder die Vorfahrtspflicht beim Linksabbiegen ist.
Wenn der Fahrer aufgrund der Verkehrssituation insbesondere bei dichtem Verkehr zum Anhalten gezwungen ist.