Auf Autobahnen und im Straßenverkehr dürfen Fahrzeuge nur abgeschleppt werden, wenn:
Wenn es am Straßenrand abgeschleppt wird (in der Ersatzspur) .
Wenn möglich, bei Fahrten auf der Ebene eine Geschwindigkeit von mindestens 60 km/h erreichen .
Wenn es erforderlich ist, es von der Autobahn oder Straße für Autos ; zu entfernen, darf das Fahrzeug nur bis zur nächsten Ausfahrt abgeschleppt werden, wo es die Autobahn oder Straße für Autos verlassen muss .