Auf Autobahnen ist das Abschleppen eines Kraftfahrzeugs nur zulässig, wenn:
Wenn es am Straßenrand oder auf der Ersatzspur abgeschleppt wird .
Wenn möglich, erreichen Sie bei Fahrten in der Ebene eine Geschwindigkeit von mindestens 65 km / h .
Wenn es erforderlich ist, es von der Autobahn oder Straße für Autos ; zu entfernen, darf das Fahrzeug nur bis zur nächsten Ausfahrt abgeschleppt werden, wo es die Autobahn oder Straße für Autos verlassen muss .