Im Straßenverkehr für Kraftfahrzeuge ist das Abschleppen eines Kraftfahrzeugs nur zulässig, wenn:
Wenn die höchstzulässige Masse des gezogenen Fahrzeugs 3.500 kg nicht überschreitet .
Wenn möglich, erreichen Sie bei Fahrten in der Ebene eine Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h .
Wenn es erforderlich ist, es von der Autobahn oder Straße für Autos ; zu entfernen, darf das Fahrzeug nur bis zur nächsten Ausfahrt abgeschleppt werden, wo es die Autobahn oder Straße für Autos verlassen muss .