das Fahrzeug vor einer Ampel oder einem Bahnübergang zum Stehen zu bringen.
das Fahrzeug für einen Zeitraum zur Ruhe zu bringen, der zum sofortigen Aufnehmen oder Absetzen von Fahrgästen oder zum sofortigen Be- oder Entladen von Gütern erforderlich ist.
das Fahrzeug für einen Zeitraum zur Ruhe zu bringen, der für die Behandlung persönlicher oder beruflicher Probleme des Fahrers oder der Passagiere erforderlich ist.