das Fahrzeug für einen Zeitraum von höchstens 5 Minuten zur Ruhe zu bringen.
das Fahrzeug aus einem vom Willen des Fahrers unabhängigen Grund zur Ruhe zu bringen (vor Ampeln, Bahnübergängen usw..).
das Fahrzeug für einen Zeitraum zur Ruhe zu bringen, der zum sofortigen Aufnehmen oder Absetzen von Fahrgästen oder zum sofortigen Be- oder Entladen von Gütern erforderlich ist.