das Fahrzeug für einen Zeitraum zur Ruhe zu bringen, der zum sofortigen Aufnehmen oder Absetzen von Fahrgästen oder zum sofortigen Be- oder Entladen von Gütern erforderlich ist.
das Fahrzeug anzuhalten, um Fußgängern an markierten Kreuzungen oder Fahrzeugen an einer Kreuzung den Vorrang einzuräumen.
das Fahrzeug für einen Zeitraum von höchstens 10 Minuten zur Ruhe zu bringen.