Bei Schäden an einigen Fahrzeugen, die an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, einschließlich transportierter Gegenstände, die 100.000 K? nicht überschreiten, sind die Verkehrsunfallteilnehmer verpflichtet, den Unfall einem Polizeibeamten zu melden:
Wenn während des Unfalls Umweltschäden aufgetreten sind.
Wenn bei dem Unfall ein Fahrzeug der öffentlichen Verkehrsmittel beschädigt wurde.