Bei Schäden an einigen Fahrzeugen, die an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, einschließlich transportierter Gegenstände, die 100.000 K? nicht überschreiten, sind die Verkehrsunfallteilnehmer verpflichtet, den Verkehrsunfall einem Polizeibeamten zu melden:
Wenn sie ohne unverhältnismäßigen Aufwand nicht in der Lage sind, den Straßenverkehr selbst wiederherzustellen.
Wenn einige der beteiligten Fahrzeuge vom Bergungsdienst abtransportiert werden müssen.
Wenn sich der Unfall durch ein Unterlassen des Vorgebens ereignet hat.