Beteiligte an einem Verkehrsunfall sind verpflichtet, sich unverzüglich bei einem Polizeibeamten zu melden:
Bei einem Unfall, bei dem eine Person getötet oder verletzt wurde; sind sie nicht verpflichtet, den Unfall zu melden, bei dem nur ein Sachschaden unabhängig von der Schadenhöhe aufgetreten ist.
Jeder Schaden unabhängig von der Höhe des Sachschadens.
Ein Unfall, bei dem Personen getötet oder verletzt wurden oder bei dem ein Sachschaden an einem beteiligten Fahrzeug einschließlich transportierter Sachen offensichtlich über 100.000 K?. lag