Das Abschleppen von Kraftfahrzeugen auf Autobahnen und auf einer Straße für Kraftfahrzeuge ist nur erlaubt:
Auf dem Seitenstreifen (im Nothaltestreifen).
Wenn es möglich ist, auf einer ebenen Fläche eine Geschwindigkeit von mindestens 60 km/h zu erreichen.
Wenn es für die Entfernung von der Autobahn oder von der Straße für Kraftfahrzeuge erforderlich ist. Das Fahrzeug darf nur bis zur nächsten Ausfahrt abgeschleppt werden, wo es die Autobahn verlassen muss.