Das Abschleppen eines Kraftfahrzeugs auf einer Straße für Kraftfahrzeuge ist nur zulässig:
Auf dem Seitenstreifen oder im Nothaltestreifen.
Wenn es möglich ist, auf einer ebenen Fläche eine Geschwindigkeit von mindestens 65 km/h zu erreichen.
Wenn es für die Entfernung von der Straße für Kraftfahrzeuge erforderlich ist Das Fahrzeug darf nur bis zur nächsten Ausfahrt abgeschleppt werden, wo es die Autobahn verlassen muss.