Das Abschleppen von Kraftfahrzeugen auf einer Straße für Kraftfahrzeuge ist nur erlaubt:
Wenn das zulässige Höchstgewicht des gezogenen Fahrzeugs 3500 kg nicht überschreitet.
Wenn es möglich ist, auf einer ebenen Fläche eine Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h zu erreichen.
Wenn es für die Entfernung von der Straße für Kraftfahrzeuge erforderlich ist. Das Fahrzeug darf nur bis zur nächsten Ausfahrt abgeschleppt werden, wo es für Kraftfahrzeuge die Straße verlassen muss.