Der Fahrer eines Fahrzeugs, das mit einer speziellen orangefarbenen Warnleuchte ausgestattet ist, kann diese Kennleuchte verwenden:
Nur bei eingeschränkter Sicht, zum Beispiel bei Regen, Dunkelheit oder Schneefall, wenn der Verkehr die Verkehrssicherheit gefährden würde .
Wenn es erforderlich ist, andere Verkehrsteilnehmer vor einer drohenden Gefahr zu warnen, z. B. wenn die Fahrgeschwindigkeit stark reduziert oder das Fahrzeug angehalten werden muss .
Wenn durch seine Bewegung oder Arbeitstätigkeit die Verkehrssicherheit gefährdet werden könnte .