Eingebaute Beleuchtung, Rückstrahler und Landeskennzeichen, Landeskennzeichen, sowie Angabe der Höchstgeschwindigkeit:
Darf nicht durch das transportierte Ladegut oder durch Ausrüstungen, die es verstärken und schützen (z. B. Planen, Ketten oder Seile) abgedeckt werden .
Darf mit Einrichtungen abgedeckt werden, die der Verstärkung und zum Schutz der Ladung dienen (z. B. Plane, Ketten oder Seile), wenn die Ladung nicht anderweitig bereitgestellt werden kann .
Kann mit einer Ladung abgedeckt werden, wenn während der Fahrt eine spezielle orangefarbene Warnleuchte am Fahrzeug leuchtet .