Der Fahrer eines Kraftfahrzeugs, dessen zulässiges Gesamtgewicht 3500 kg nicht überschreitet, darf in der Gemeinde stehen und parken:
Auch senkrecht, auch am Fahrbahnrand entlang oder in zweiter Reihe stehen, wenn die Sicherheit oder Kontinuität des Straßenverkehrs nicht gefährdet ist
Auch senkrecht, sogar am Fahrbahnrand. Das Stehen in einer zweiten Reihe ist nur für Taxifahrer erlaubt.
Nur auf der rechten Seite in Fahrtrichtung parallel zum Fahrbahnrand und so nah wie möglich an diesem. Ein Taxifahrer darf in einer zweiten Reihe anhalten.