Wenn ein Fahrzeug während der Tunnelfahrt eine Panne hat und sich nicht mehr bewegen kann oder es zu einem Verkehrsunfall kommt, ist der Fahrer verpflichtet, unverzüglich:
Verlassen Sie den Tunnel.
Stellen Sie den Motor ab und wenn ein separates Heizgerät zum Heizen des Fahrzeugs verwendet wird, muss es auch ausgeschaltet werden.