Erfordern betriebliche oder andere schwerwiegende Gründe, dass Personen, die außerhalb einer Haltestelle aus einem Streckenfahrzeug aussteigen oder außerhalb einer Haltestelle einsteigen, die Fahrbahn betreten:
Der Beförderer ist verpflichtet, dies unverzüglich der Polizei oder der Stadtpolizei zu melden .
Der Beförderer hat das Recht, andere Fahrzeuge anzuhalten .
Ein Fahrgast eines Shuttle-Fahrzeugs über 18 Jahre hat das Recht, andere Fahrzeuge anzuhalten .