Wenn bei nicht eingeschränkter Sicht die Außenkante des Standlichts mehr als 40 cm seitlich über das Fahrzeug oder den Lastzug hinausragt, muss ein überstehendes Ende der Ladung vorhanden sein:
Gekennzeichnet mit einer roten Flagge von mindestens 30 x 30 cm .
Hinten mit rotem und vorne mit weißem Reflektor anders als dreieckig markiert .
Hinten mit rotem und vorne mit weißem Dreiecksreflektor markiert .