Wenn bei nicht eingeschränkter Sicht eine Ladung vorn oder hinten um mehr als 1 Meter aus dem Fahrzeug herausragt, muss ein überstehendes Ende der Ladung vorhanden sein:
Gekennzeichnet mit einer roten Flagge von mindestens 30 x 30 cm .
Hinten mit rotem und vorne mit weißem Reflektor anders als dreieckig markiert .
Hinten mit rotem und vorne mit weißem Dreiecksreflektor markiert .