Wenn bei eingeschränkter Sicht eine Ladung vorn oder hinten mehr als 1 Meter aus dem Fahrzeug herausragt, muss ein überstehendes Ende der Ladung vorhanden sein:
Gekennzeichnet mit einer roten Fahne mit den Maßen von mindestens 30 x 30 cm und danach rotes Licht hinten und ohne blendendes weißes Licht vorne .
Angezeigt durch ein rotes Licht dahinter und kein rotes Dreiecksreflektor und ein blendfreies weißes Licht vorn und kein weißes Dreiecksreflektor .2
Hinten mit rotem Licht und rotem Dreiecksreflektor und vorne mit blendfreiem weißem Licht und weißem Dreiecksreflektor gekennzeichnet .