Teilnehmer an einem Verkehrsunfall, bei dem ein Sachschaden an fremdem Eigentum eingetreten ist, mit Ausnahme eines Schadens an einem Fahrzeug, dessen Fahrer in den Unfall verwickelt war oder in dem Fahrzeug transportierte Sachen beschädigt wurden:
Sind verpflichtet, diesen Verkehrsunfall nur dann einem Polizeibeamten zu melden, wenn diese Schadenssumme 100.000 K?. . übersteigt
Sind nicht verpflichtet, diesen Verkehrsunfall einem Polizeibeamten zu melden, wenn sie sich über die Höhe des Schadensverschuldens einigen und den Verkehrsunfall der Versicherung melden können.
Sind verpflichtet, diesen Verkehrsunfall jedes Mal einem Polizeibeamten zu melden.