Unfallbeteiligte sind verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu verständigen:
Unfälle mit tödlichem Ausgang oder mit Personenschäden ; sind nicht meldepflichtig, bei einem Unfall, bei dem nur ein Sachschaden ohne Berücksichtigung seiner Größe entstanden ist .
Über jeden Unfall ohne Berücksichtigung der Schadenshöhe .
Unfall mit tödlichem Ausgang oder mit Verletzung von Personen oder mit Sachschäden, die den Betrag von 100.000 CZK an jedem Fahrzeug, einschließlich transportierter Gegenstände, deutlich übersteigen .