Wenn bei einem Unfall an einem der Fahrzeuge, einschließlich der von ihnen transportierten Sachen, ein Sachschaden in Höhe von weniger als 100.000 CZK erleidet, sind die Unfallbeteiligten verpflichtet, dies der Polizei zu melden:
Wenn sie ohne große Anstrengungen nicht selbst für die Wiederaufnahme der Fortbewegung auf einer Landstraße sorgen können .
Wenn eines der teilnehmenden Fahrzeuge mit Hilfe des Evakuierungsdienstes beseitigt werden muss .
Wenn sich der Unfall dadurch ereignet hat, dass die Straße nicht freigegeben wurde .