Wenn bei einem Unfall an einem der Fahrzeuge, einschließlich der von ihnen transportierten Sachen, ein Sachschaden in Höhe von weniger als 100.000 CZK erleidet, sind die Unfallbeteiligten verpflichtet, dies der Polizei zu melden:
Wenn der Unfall Umweltschäden verursacht hat .
Wenn das Streckenfahrzeug bei einem Unfall beschädigt wurde .