Verlegt der Inhaber eines Führerscheins seinen ständigen Wohnsitz in das Gebiet einer anderen Niederlassung mit erweitertem Geltungsbereich, ist er verpflichtet, diesen Umstand zu melden:
An die Gemeinde einer Siedlung mit erweitertem Geltungsbereich, in deren Verwaltungsgebiet sie einen neuen ständigen Wohnsitz hat .
An die Gemeinde einer Siedlung mit erweitertem Geltungsbereich, in deren Verwaltungsgebiet sie zum Daueraufenthalt abgemeldet wurde .
Beide Gemeinden von Siedlungen mit erweitertem Handlungsspielraum, deren Landkreise den Wechsel des ständigen Wohnsitzes betrifft .