Verlegt der Führerscheininhaber seinen ständigen Wohnsitz an einen anderen Ort, ist er verpflichtet, dies der zuständigen Gemeinde des Ortes mit erweitertem Umfang mitzuteilen:
Innerhalb von fünf Werktagen ab dem Zeitpunkt der Änderung .
Innerhalb von fünfzehn Werktagen ab dem Datum der Änderung .
Innerhalb von zwanzig Werktagen ab dem Zeitpunkt der Änderung .