Wenn der Inhaber des Führerscheins die Adresse des ständigen Wohnsitzes innerhalb desselben Ortes ändert:
Er darf diese Änderung nicht als Änderung der im Führerschein angegebenen Daten deklarieren .
Er ist verpflichtet, die zuständige Gemeinde der Siedlung mit erweitertem Umfang über diesen Umstand zu informieren, die ihm einen neuen Führerschein ausstellt .
Er ist verpflichtet, dies der zuständigen Dienststelle der Straßenverkehrsaufsichtsbehörde mitzuteilen, die ihm einen neuen Führerschein ausstellt .